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Kebony® Clear (22 x 142 mm) und Kebony® Clear RAP (38 x 140 mm) haben die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ).
Kebony®: Weitere bauaufsichtliche Zulassung
»Die Zukunft ist aus diesem Holz!«, so der Slogan von Kebony. Und tatsächlich hat der norwegische Hersteller zwei besonders wichtige Produkte für Architekturbüros und Handwerksbetriebe, um an zukunftsträchtigen Projekten zu arbeiten. Neben der Kebony® Clear (22 x 142 mm) hat nun auch die Kebony® Clear RAP (38 x 140 mm) die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).
Für tragende Konstruktionen zugelassen
Kebony® Clear Decking Dielen (22 x 142 mm) und Kebony® Clear RAP Boardwalk (38 x 140 mm) dürfen mit der DIBt auch für tragende Konstruktionen wie Stege, Balkone, Decks, aufgeständerte Terrassen, Brücken und Galerien eingesetzt werden. In Deutschland kommen für diesen Einsatzbereich bis zur Gebrauchsklasse 3.2 nur bewährte Holzarten mit entsprechender Qualitätssortierung infrage, z.B. Eiche oder Ipé. Andere für diesen Zweck eingesetzte Hölzer müssen bauaufsichtlich zugelassen sein. Mit der abZ verzeichnet Kebony® also eine enorme Erweiterung seiner bisherigen Einsatzschwerpunkte Terrassen, Bodenbeläge und Fassaden für sich. Kebony war das erste modifizierte Holz mit diesem Siegel und kommt nun für noch mehr Projekte in Frage.
Seine hervorragenden Leistungsmerkmale verdankt dieses Produkt der patentierten, umweltfreundlichen Kebony® Technologie: Während des Modifizierungs-Prozesses wird nachhaltiges Weichholz mit einer biobasierten Flüssigkeit getränkt und im Anschluss schonend getrocknet. Dies verleiht Kebony® Hölzern große Dauerhaftigkeit, Härte, Formstabilität und weitere Premium-Eigenschaften, die es mit Teakholz vergleichbar machen.